Europäischer Binnenmarkt

Der europäische Binnenmarkt ist ein einheitlicher Markt, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet ist und in dem die europäischen Bürger ihren Wohnsitz frei wählen sowie ungehindert einer Arbeit, Ausbildung oder unternehmerischer Tätigkeit nachgehen können. Er ist ein seit 1993 bestehender Wirtschafts- und Währungsraum, der aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein, die mit der EU den Europäischen Wirtschaftsraum bilden und die Schweiz zusammengesetzt ist. Der europäische Binnenmarkt verfolgt seitdem das Ziel der Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

Der europäische Binnenmarkt muss die sog. vier Freiheiten verwirklichen:

  • Freier Personenverkehr
  • Freier Warenverkehr
  • Freier Dienstleistungsverkehr
  • Freier Kapital- und Zahlungsverkehr

Neben den vier Grundfreiheiten soll der europäische Binnenmarkt dazu beitragen, dass sich die EU-Länder wirtschaftlich auf dem Weltmarkt behaupten können. Des Weiteren bietet dieser den Unionsbürgern vielfältige Vorteile, wie etwa die freie Arbeitsplatzwahl, den Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb der EU-Staaten sowie die Niederlassungsfreiheit. Hauptziel ist die wirtschaftliche und politische Stärkung der Europäischen Union. Der europäische Binnenmarkt stellt heute einen der größten Wirtschaftsräume der Erde dar.