Man spricht zwar vom Europarecht im Allgemeinen, jedoch kann das Europarecht in verschiedene Arten unterteilt werden.
So spricht man vom Europarecht im weiten Sinne, wenn es um die unterschiedlichen europäischen Organisationen geht. In diesem Bereich stehen vor allem der Europarat, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Freihandelsassoziation im Fokus. Jedoch ist diese Aufzählung bei weitem nicht abschließend. Vom Europarecht im engen Sinne spricht man, wenn es um das Recht der Europäischen Union als solches geht. Es wird auch supranationales Recht genannt.
Des Weiteren kann man das Europarecht in Primärrecht und Sekundärrecht unterteilen. Das Primärrecht trägt den Titel Vertragsrecht und hat, wie der Name „primär“ schon sagt, Vorrang vor dem Sekundärrecht. Durch das Primärrecht werden die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Unionsrecht gebildet. Inhalt des Primärrechts sind insbesondere die Verträge, die durch die einzelnen Mitgliedstaaten geschlossen werden. Aufgrund dessen werden die Mitgliedstaaten auch als „Herren der Verträge“ betitelt. Die Verträge, die bisher durch die einzelnen Mitgliedstaaten geschlossen wurden, sind
- Vertrag von Lissabon,
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
- Vertrag über die Europäische Union (EUV),
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und
- Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM).
Dabei stellen Kompetenzordnung, Wirtschaftsverfassung, institutionelle Bestimmungen sowie Regelungen zu Außenbeziehungen den Inhalt dieser Verträge dar.
Durch das Sekundärrecht wird das Europarecht um
- Verordnungen,
- Richtlinien,
- Beschlüsse,
- Empfehlungen sowie
- Beschlüsse
erweitert und geregelt. Es bedarf keiner direkter Umsetzung dieser Verordnungen, da sie unmittelbare Durchgriffswirkung entfalten.
Dem gesamten EU-Recht kommt im Falle einer Normenkollision mit nationalem Recht absoluter Vorrang zu. Des Weiteren ist das EU-Recht auch bei Beschlüssen von Rechtsprechung und Gesetzgebung zu berücksichtigen. Der Europäische Gerichtshof hat die Pflicht der Aufrechterhaltung von Gewährleistung des Europarechts bei der Auslegung von Vorschriften und den Verträgen.
Diese Seite soll Ihnen in Grundzügen das umfangreiche Europarecht darlegen und die Aufgaben der Organe der Europäischen Union erläutern.